Dipl.-Ing. Gerd Rückert

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Gutsparkstraße 5-9 * 04328 Leipzig

Tel.: 0341 - 25 93 70 * Fax: 0341 - 25 93 727

E-Mail: info@vermessung-rueckert.de

Katasterfortführungsvermessung

Zu den reinen Katastervermessungen gehören die Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters, der Feststellung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen.

  • Flurstücksbildung (Teilung eines Flurstücks)
    • Die Flurstücksbildung, im amtlichen Sprachgebrauch als Grenzfeststellung bezeichnet, dient der Abschreibung ... mehr lesen
  • Grenzwiederherstellung
    • Eine Grenzwiederherstellung dient dazu festzustellen, ob der örtliche Grenzverlauf mit dem Katasternachweis ... mehr lesen
  • Gebäudeaufnahme zum Eintrag in das amtl. Katasterwerk (Gebäudeeinmessung)
    • Wenn nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich ... mehr lesen
  • Katastervermessung an langgestreckten Anlagen
    • Wenn bei bei einem Neubau oder bei einer Veränderung an Straßen, Bahnen, Gewässsern oder ... mehr lesen
  • Verschmelzung von Flurstücken
    • Als Mittler zum Katasteramt steht Ihnen unser Büro bei der Verschmelzung von Flurstücken gern ... mehr lesen
  • Katastervermessung von ungetrennten Hofräumen
    • In den ehemaligen östlichen Provinzen Preußens sind in einigen, um Schkeuditz liegenden Gemeinden ... mehr lesen
  • Beschaffung von Unterlagen aus dem Katasterwerk
    • Sollten Sie Unterlagen vom Katasteramt benötigen, der Weg dahin Ihnen aber zu weit ist, übernehmen wir ... mehr lesen