Dipl.-Ing. Gerd Rückert

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Gutsparkstraße 5-9 * 04328 Leipzig

Tel.: 0341 - 25 93 70 * Fax: 0341 - 25 93 727

E-Mail: info@vermessung-rueckert.de

Verschmelzung von Flurstücken

  • Als Mittler zum Katasteramt steht Ihnen unser Büro bei der Verschmelzung von Flurstücken gern zur Verfügung. Die Verschmelzung der Flurstücke kann erfolgen, wenn die Flurstücke im Grundbuch gebucht und alle Voraussetzungen für die Verschmelzung gegeben sind.
  • Vorausetzungen für eine Verschmelzung sind:
    • Es müssen gleiche Eigentumsverhältnisse an den zu verschmelzenden Flurstücken bestehen
    • Die Flurstücke müssen vereinigt sein, d.h., die Flurstücke müssen unter einer Nummer des Bestandsverzeichnisses stehen.
    • Die Flurstücke dürfen nicht unterschiedlich belastet sein (Abt.II, Abt.III).
  • Der Antragsteller hat neben dem Antrag auf  Verschmelzung gleichzeitig einen aktuellen Grundbuchauszug vorzulegen

Sprechen Sie uns an. Sie werden in unserem Vermessungsbüro in Leipzig optimal beraten oder nutzen Sie unser Kontaktformular um mit uns Kontakt aufzunehmen.