Dipl.-Ing. Gerd Rückert
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Gutsparkstraße 5-9 * 04328 Leipzig
Tel.: 0341 - 25 93 70 * Fax: 0341 - 25 93 727
E-Mail: info@vermessung-rueckert.de
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In den ehemaligen östlichen Provinzen Preußens sind in einigen, um Schkeuditz liegenden Gemeinden, bebaute Grundstücke mit den dazugehörigen Hofräumen und Hausgärten nicht vermessen worden.
In den Dorflagen benötigte man keine genaue Vermessung, da nur die bebaute Fläche in Form einer Gebäudesteuer erhoben wurde. Aus diesem Grund sind nur sehr ungenaue Skizzen entstanden, die teilweise sogar durch Augenschein und Beschreibung festgelegt worden sind.
Um die Rechtssicherheit in Grundstücksgeschäften und die formelle Grundbuchfähigkeit zu erlangen, hat der Gesetzgeber 1993 festgelegt, dass bis Ende 2010 der Nachweis der ungetrennten Hofräume im Grundbuch möglich sein muss.
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