Dipl.-Ing. Gerd Rückert

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Gutsparkstraße 5-9 * 04328 Leipzig

Tel.: 0341 - 25 93 70 * Fax: 0341 - 25 93 727

E-Mail: info@vermessung-rueckert.de

Gebäudeeinmessung

Wenn nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außen- maßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines Flurstücks geändert wurde, hat der Grundstückseigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen. Nach Beendigung der Vermessung und der Abgabe der Unterlagen im Katasteramt erhalten die Antragsteller einen Veränderungsnachweise vom Katasteramt.

Wenn das Gebäude vollständig abgerissen wird, genügt eine schriftliche Mitteilung des Grundstückseigentümers an die für ihn zuständige Stelle.

Landkreis Leipzig:

Landkreis Leipzig
Landratsamt Vermessungsamt
04550 Borna

Landkreis Nordsachsen:

Landratsamt Nordsachsen
Dezernat IV - Umwelt Vermessungsamt
Husarenpark 19
04860 Torgau

Leipzig Stadt:

Stadt Leipzig
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
04092 Leipzig

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